Leider versuche ich vergeblich seit 6 Jahren meine Ehe scheiden zu lassen. Nunmehr lebe ich seit 5 Jahren in einer neuen Beziehung und erwarte ein Kind. Da wurde mir erzählt, es gebe die Möglichkeit, die Scheidung durch das "Familiengericht" zum Wohle des Kindes zu Beschleunigen. Stimmt das und wenn ja wo kann ich weitere Informationen bekommen ?
Vielen Dank für eine Antwort
Mitglied inaktiv - 18.07.2001, 20:55
Antwort auf:
Beschleunigung der Scheidung durch Schwangerschaft?
Hallo,
wieso versuchen Sie es seit 6 Jahren?
Nach drei Trennungsjahren haben Sie einen Anspruch auf Scheidung.
Und kein Gericht braucht für eine Scheidung drei Jahre !?
Um Ihre FRage beantworten zu können, brauche ich also weitere Info´s.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.07.2001
Antwort auf:
Beschleunigung der Scheidung durch Schwangerschaft?
Liebe verzwifelte Mutter,
ich habe innerhalb eines Jahres (11/2000 bis 11/2001) folgendes vollbracht, Trennung vom Ehemann, neue Patrnerschaft, Schwangerschaft, Scheidung, Entbindung einer gesunden Tochter.
Es geht tatsächlich, hierbei greift dann die Härtefallregelung seitens des Gerichtes, dass dann entscheidet, dass in Anbetracht der positiven Umstände der Ehefrau und anhand der nachweislichen Trennungszeit die Scheidung vorgezogen wird, hierbei wurde bei meinem Fall die Festlegung des sogenannten Versorgungsausgleiches abgetrennt und im schriftlichen Verfahren geklärt. Und der leibliche Vater kann die Vaterschaft noch während der Schwangerschaft anerkennen, dann ist er auch auf der Geburtsurkunde schon mit drauf.
Ich wünsche für das Baby alles erdenklich gute, und für die Schediung einen SuperAnwalt und einen guen Richter
Liebe Grüße Nicole
Mitglied inaktiv - 08.12.2001, 23:53