Beschäftigungsverbot währen Ausgliederung Krankengeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot währen Ausgliederung Krankengeld

Hallo und guten Tag, wegen einer langwierigen Erkrankung bin ich bereits längere Zeit im Krankengeld-Bezug (Arbeitsvertrag ist während Lohnfortzahlung ausgelaufen und mir wurde anschließend KG bewilligt). Nun sind die 78 Wochen Krankengeldanspruch so gut wie rum und ich befinde mich in der sogenannten Ausgliederung und momentan wird vom Arbeitsamt geprüft, ob ich Anspruch auf "ALG I trotz Krankheit" habe. Nun bin ich Anfang 5.Monat schwanger mit diversenden schwangerschaftsbedingten Beschwerden (Vorwehen/strenge Bettruhe), die mit der Erkrankung nix zu tun haben. Die Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt meinte zu mir, ob mein Gyn nicht ein 100 Prozentiges Beschäftigungsverbot für mich ausstellen würde. Dann wäre lt.ihr weiter die Krankenkasse für mich zuständig und ich könnte mich jetzt erst einmal auf mein Baby konzentrieren, als mich mit dem Arbeitsamt und dem Rententräger "rumschlagen" zu müssen. Bei einem Telefonat mit der Krankenkasse wurde mir jedoch zuvor mitgeteilt, dass ich keinerlei Anspruch mehr auf Geld von der Krankenkasse habe. Ich bin jetzt erstwas verwirrt, was denn nun richtig ist. Denn am Ende ist weder ALG I noch die Krankenkasse zutändig und ich falle vielleicht ins Hartz IV. Und das wären sehr große Einbusen. Haben Sie dahingehend einen rechtlichen Hinweis für mich?

von Küken2016 am 09.09.2015, 16:35



Antwort auf: Beschäftigungsverbot währen Ausgliederung Krankengeld

Hallo, BV ohne Job - ich denke nicht, dass da die KK zahlen muss. BV bei ArbGeld I - da gibt es auch Probleme, zumal man Sie ausgliedern will. Ein BV setzt außerdem voraus, dass es ein Problem mit der Arbeit gibt (zB Arbeit im Labor). Mmmhmm. ich fürchte, das wird auf H IVhinauslaufen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.09.2015



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