Hallo Frau Bader,
Ich bekam letzen August einen Sohn und war wegen verschiedener Gründe direkt seit Januar im BV gewesen. Diesen Februar hab ich wieder angefangen zu arbeiten, bin leider aber schon wieder seit März wegen Bandscheibenop und momentaner Reha krank bzw mittlerweile im Krankengeld. Bin jetzt wieder schwanger geworden. Meine FA möchte am liebsten direkt ein BV verhängen. Wie verhält es sich da? Muß mein Arbeitgeber dann wieder zahlen, oder die Krankenkasse? Mein normales Gehalt oder die Höhe vom Krankengeld? Bin bei uns die Hauptverdienerin, mein Mann ist Hausmann bzw Papa. Wäre es ratsam quasi paar Wochen versuchen zu arbeiten, selbst mit Risko für das Kind?
Wir freuen uns wahnsinnig über das Kind zumal wir mit ärztl Hilfe fast 2 Jahre für unseren Sohn brauchten. Aber ich mach mir Sorgen auch in bezug auf meine Arbeit. Kann mein AG mich kündigen wegen so langen Ausfallen?
Liebe Grüße Cyd
von
Cydney1
am 22.06.2012, 09:27
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot oder Krankengeld
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.06.2012