Hallo Frau Bader.
Ich arbeite als Krankenschwester. Ich bin nach einem Jahr Elternzeit jetzt direkt wieder ins Beschäftigungsverbot gekommen da ich wieder schwanger bin. In der letzten Schwangerschaft war ich das auch und habe mein volles Gehalt mit Zuschläge bekommen. Jetzt bekomme ich nur mein Grundgehalt ohne Zuschläge, da wie mir gesagt wurde ich vorher in Elternzeit war und nicht gearbeitet habe. Aber heißt es nicht man darf keine Finanzielle Einbußen haben? Dies habe ich ja dann.
Ist es richtig das ich keine zuschläge berechnet bekomme, weil ich vorher in Elternzeit war oder muss mein AG den Durchschnitt der letzten 3 Monate vor der ersten Schwangerschaft nehmen?
Vielen dank und LG
von
Naleo90
am 03.01.2019, 20:37
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
Hallo,
Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden.Auch hinsichtlich der Zuschläge.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2019
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
Ich war in der selben Situation wie Du. Ich musste auch die Personalabteilung auf die Sache mit der Ausgleichszahlung aufmerksam machen. Mein Sachbearbeiter schien diese Situation noch nicht gehabt zu haben und besprach sich dann mit seinen Kollegen. Ich erhielt ab da an dann eine Ausgleichszahlung. Es hat sich ja vertraglich vermutlich nichts bei dir geändert.
von
DortmundLady124
am 04.01.2019, 10:53
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
Nein Vertraglich ist alles so geblieben. Heißt du hast es dann rückwirkend wieder bekommen?
von
Naleo90
am 04.01.2019, 13:23
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
Ja genau, ich habe eine Nachzahlung erhalten und ab da an dann eine Ausgleichszahlung zu meinem monatlichen Gehalt.
von
DortmundLady124
am 04.01.2019, 14:09