Hallo. Ich befinde mich im zweiten Jahr Elternzeit, die im April 2019 endet. Ich möchte gern noch ein zweites Kind. Nach der elternzeit würde ich wieder bei meinem alten Arbeitgeber anfangen. Meine frage: wenn ich bereits schwanger bin bevor ich die Beschäftigung wieder aufnehme, in der ich wieder BV erhalten werde, bekomme ich dann im BV ganz normal meinen Lohn bezahlt? Meine zweite Frage zum Elterngeld wäre. Wie werden die Monate mit Elterngeldplus und die Monate ohne Elterngeld bei der Berechnung berücksichtigt?
von Mamaapril2017 am 18.12.2018, 12:37