Hallo, ich war vor der Geburt unseres Sohnes im Mai 2012 vollzeitbeschäftigt. Noch während der dreijährigen Elternzeit bin ich erneut in Mutterschutz gegangen zur Geburt unserer Tochter im Juli 2015. Wir würden gerne noch ein drittes Kind bekommen. Die Elternzeit endet Anfang Juli 2018. Sollte ich noch vor Ablauf der Elternzeit schwanger werden und dann aber ein Beschäftigungsverbot bekommen ( arbeite in der mobilen Pflege ), würde ich trotzdem dann ab Anfang Juli wieder mein altes Gehalt bekommen? Obwohl ich nach der Elternzeit nicht voll gearbeitet hätte sondern direkt ins Beschäftigungsverbot gehen würde? Zudem arbeite ich momentan während der Elternzeit auf Minijob. Die 450€ würde ich im Beschäftigungsverbot bis zum Ende der Elternzeit dann auch bekommen? Vielen Dank im Voraus
von Chiara-Luisa am 03.03.2018, 13:49