Halla Frau Bader,
meine EZ ist am 07.08.09 zu Ende gegangen, bin erneut schwanger und
habe Beschäftigungsverbot vom Gyn bekommen.
Muss ich noch irgendwas machen, als das Schreiben bei meinem Arbeitgeber vorzulegen?
Der AG muss sich um das weitere kümmern oder? Er meinte ich solls irgedwo melden, damit ich Gehalt bekomme.
LG Lilli
Mitglied inaktiv - 08.08.2009, 14:39
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
Hallo,
wenden Sie sich nur an den AG!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.08.2009
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
nein, du musst nur das Beschäftigungsverbot deinem AG vorlegen, er muss dir deinen vollen Lohn zahlen, eventl. kann er sich seine Unkosten (also dein Gehalt was er dir zahlen muss) von deiner Krankenkasse erstatten - so wars jedenfalls bei mir der Fall !!!
Mitglied inaktiv - 08.08.2009, 15:11
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
Hallo wisselchen,
weisst du schon wie es mit deinem Elterngeld ausschaut? Wird das Gehalt aus dem Beschäftigungsverbot mit berechnet?
Würd mich über deine Antwort freuen!
LG
Lilli
Mitglied inaktiv - 10.08.2009, 09:23
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
ja, das Geld wurde voll miteingerechnet !!! Mein Arbeitgeber hat auch die kompletten Kosten die er hatte (also die monatlichen Gehälter die er trotz Beschäftigungsverbotes an mich zahlen musste) von meiner Krankenkasse zurückerstattet bekommen !!!
Mitglied inaktiv - 10.08.2009, 15:05