Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Halla Frau Bader, meine EZ ist am 07.08.09 zu Ende gegangen, bin erneut schwanger und habe Beschäftigungsverbot vom Gyn bekommen. Muss ich noch irgendwas machen, als das Schreiben bei meinem Arbeitgeber vorzulegen? Der AG muss sich um das weitere kümmern oder? Er meinte ich solls irgedwo melden, damit ich Gehalt bekomme. LG Lilli

Mitglied inaktiv - 08.08.2009, 14:39



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Hallo, wenden Sie sich nur an den AG! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.08.2009



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

nein, du musst nur das Beschäftigungsverbot deinem AG vorlegen, er muss dir deinen vollen Lohn zahlen, eventl. kann er sich seine Unkosten (also dein Gehalt was er dir zahlen muss) von deiner Krankenkasse erstatten - so wars jedenfalls bei mir der Fall !!!

Mitglied inaktiv - 08.08.2009, 15:11



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Hallo wisselchen, weisst du schon wie es mit deinem Elterngeld ausschaut? Wird das Gehalt aus dem Beschäftigungsverbot mit berechnet? Würd mich über deine Antwort freuen! LG Lilli

Mitglied inaktiv - 10.08.2009, 09:23



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

ja, das Geld wurde voll miteingerechnet !!! Mein Arbeitgeber hat auch die kompletten Kosten die er hatte (also die monatlichen Gehälter die er trotz Beschäftigungsverbotes an mich zahlen musste) von meiner Krankenkasse zurückerstattet bekommen !!!

Mitglied inaktiv - 10.08.2009, 15:05



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