Meine Elternzeit für das 2. Kind läuft im nächsten Monat aus. Nun bin ich wieder schwanger, aus gesundheitlichen Gründen hat meine FAin aber ein individuelles Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz ausgesprochen (bis Mitte August). Wonach berechnet sich nun das an mich zu zahlende Gehalt bzw. das Mutterschaftsgeld. In den letzten MOnaten habe ich ja aufgrund der ELternzeit kein Gehalt erhalten. Ich konnte hierzu keine Angaben im MuSchuG finden.
Mitglied inaktiv - 27.04.2007, 12:09