Beschäftigungsverbot in der Altenpflege

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot in der Altenpflege

Hallo Frau Bader! Bei meiner 1. Schwangerschaft wurde aufgrund einer Zervixinsuffizienz zunächst eine AU geschrieben, später erfolgte eine Freistellung durch den AG (Seniorenheim). Trotz allem war der durch die ZI ein 3 monatiger Aufenthalt im Krankenhaus notwendig und es kam zu einer Frühgeburt. Bei meinem AG gab es inzwischen einen Wechsel der Geschäftsführung und durch Kolleginnen weiß ich, dass der neue Geschäftsführer mich nicht frühzeitig freistellen würde. Kann mein FA bei einer erneuten Schwangerschaft frühzeitig ein BV ausstellen wegen der vorherigen Risikoschwangerschaft mit Frühgeburt? Danke für Ihre Antwort! Grüße, Tanja

Mitglied inaktiv - 15.10.2015, 16:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Altenpflege

Hallo, nein. Wenn es bei dieser SchW Probleme gibt, kanne r Sie krankschreiben. Ansonsten hängt es von der genauen Tätigkeit ab, ob Sie ein BV bekommen (im Zweifel beim Gewerbeaufsichtsamt nachfragen). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2015



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