Hallo Frau Bader, was ist die beste Möglichkeit nach 6-jähriger Elternzeit, wenn der Arbeitgeber nur ganztags beschäftigen kann und eigentlich auf Kündigung hinaus will? Soll ich auf Kündigung des AG eingehen (mit 6-wöchigem Gehalt und anschließend Arbeitslosengeld, falls ich keinen neuen Job habe), oder stehe ich mit einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung besser? Da wäre ich wohl allerdings 3 Monate beim Arbeitsamt gesperrt. Vielen Dank im voraus, ich würde mich sehr über einen Rat freuen.
Mitglied inaktiv - 15.07.2008, 07:57