Guten Tag, Mitte Juli habe ich meine Schwangerschaft beim AG bekannt gegeben, zu diesem Zeitpunkt habe ich Teilzeit gearbeitet. Seit Anfang August arbeite ich Vollzeit. Der vorraussichtliche Entbindungstermin ist Ende Januar 2014. Ist die Berechnungsgrundlage beim Beschäftigungsverbot der Zeitraum vor der Schwangerschaft? Erhalte ich dann den Durchschnittslohn der Teilzeittätigkeit, obwohl ich nun mittlerweile Vollzeit arbeite?
von NiklasMum22 am 13.08.2013, 12:27