Guten Abend Frau Bader, zu meiner Situation: Mitte September ist meine Tochter geboren worden. Ich bekam damals direkt ein Beschäftigungsverbot mit bekanntgabe meiner Schwangerschaft. (Jugendhilfe) Nun ist es so das ich seit Mitte Januar offiziell wieder arbeite (1 Monat Resturlaub aufgebraucht von Mitte Januar bis Mitte Februar), nun durfte ich etwas schneller als geplant feststellen das ich bereits wieder Schwanger bin. Ich möchte definitiv bis zu 12-14 Woche weiter arbeiten und meinem Chef auch noch nichts davon erzählen. Können sie mir sagen wie in diesem Fall, die Berechung der Vergütung im Beschäftigungsverbot aussieht? Normalerweise werden ja die letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft gezählt, soviele Monate habe ich aber noch nicht gearbeitet. Würde das Gehalt, das ich bis zur Verkündung der Schwangerschaft, erhalte dann als Rechengrundlage dienen? Oder ledigtlich dieser halbe Monat im Januar? Mit freundlichen Grüßen
von AleksandraC am 12.03.2024, 20:52