Sehr geehrte Frau Bader,
werden aktuell zusätzlich zum Bruttoarbeitslohn monatlich ausgezahlte Überstunden und Zeitzuschläge in die Berechnung des Gehaltes während eines vollen Beschäftigungsverbotes mit einbezogen?
Kann ich also davon ausgehen, dass das gesamte Netto-Gehalt der letzten 3 Monate Grundlage für die Berechnung ist?
Vielen Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen,
Linda B.
von
lindiboe
am 19.07.2022, 16:53
Antwort auf:
Berechnung des Gehalts im Beschäftigungsverbot
Hallo,
es gelten die letzten 3 Monate, Überstunden und Zulagen sind mit zu berücksichtigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.07.2022
Antwort auf:
Berechnung des Gehalts im Beschäftigungsverbot
Nein, du bekommst das Gehalt, was du ohne BV bekommen würdest. Angesammelte und jetzt ausgezahlte Überstunden sind aussen vor.
von
KielSprotte
am 20.07.2022, 09:09
Antwort auf:
Berechnung des Gehalts im Beschäftigungsverbot
Vielen lieben Dank für die Antworten!
Die Zweite verwirrt mich nun allerdings ein wenig...
Die Aussage von Frau Bader ist ja sehr eindeutig.
Zusätzlich habe ich inzwischen noch die ein oder andere Information zu meiner Frage finden können, die auf das gleiche hinaus laufen.
Was genau meinst du also mit deiner Antwort KielSprotte? :)
von
lindiboe
am 20.07.2022, 15:15
Antwort auf:
Berechnung des Gehalts im Beschäftigungsverbot
Wie Frau Bader schreibt. Es zählt das Nettogehalt der letzten drei Monate, völlig egal wie sich das zusammensetzt (und als Schichtlerin kann ich bestätigen, dass da einfach der Durchschnitt dieser drei Monate herangezogen wird, da hat auch niemand irgendeinen Sonntag o.ä. abgezogen).
von
Ruto
am 20.07.2022, 21:01
Antwort auf:
Berechnung des Gehalts im Beschäftigungsverbot
Ganz lieben Dank für deine Antwort Ruto!
Damit fühle ich mich nun sicher :)
von
lindiboe
am 21.07.2022, 15:10