Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Beschäftigungsverbot

Frage: Berechnung Beschäftigungsverbot

Nena89

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Sehr geehrte Frau Bader, ich versuche mich kurz zu fassen: In Mai 2020 habe ich eine Tochter zur Welt gebracht. Von der Schwangerschaft erfuhr ich in Oktober 2019 und rutschte sofort ins BV (betrieblich, Industriereinigung). Mein Gehalt im BV war der Durchschnitt der Monate Mai, Juni und Juli 2019. Ich hatte ein Jahr Elternzeit und nahm meine Tätigkeit am 26. Mai dieses Jahres wieder auf (Vollzeit). Mitte Juli dieses Jahres bestätigte mir meine Frauenärztin die zweite Schwangerschaft und ich rutschte wiederum direkt ins BV. Welche Monate sind nun Berechnungsvorlage für das Gehalt im BV? Zeugungsmonat ist Juni 2021. Jedoch habe ich davor nur ein paar Tage in Mai gearbeitet. Das Jahr in dem ich Elterngeld bezog wird ausgeklammert. Lieg ich richtig mit der Annahme, dass die Monate Mai, Juni und Juli 2019 erneut Grundlage für die Berechnung bilden? Außerdem gab es in Mai dieses Jahres eine Gehaltserhöhung. Diese wäre rückwirkend zu berücksichtigen, korrekt? Wichtig zu erwähnen ist dass ich keinen festen Betrag pro Monat verdiene, der Betrag variiert je nachdem wie viele Stunden man gearbeitet hat, welche Zuschläge man bekommen hat usw. Ich danke Ihnen im Voraus schon für Ihre Zeit und Mühe. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Liebe Grüße NB


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