Sehr geehrte Frau Bader,
wir versuchen seit wenigen Monaten schwanger zu werden.
seit Anfang April bekomme ich Krankengeld aufgrund einer Operation, ich gehe ab Ende Mai wieder arbeiten.
In meinem Job würde ich bei einer Schwangerschaft direkt ein Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber bekommen, nun zu meiner Frage.
Wenn ich nun im Juni schwanger werden sollte, wie berrechnet sich dann mein Gehalt für das Beschäftigungsverbot? Ich habe gelesen, dass die letzten 3 Monate zur Berechnungsgrundlage dienen, habe ich dann finanzielle Nachteile aufgrund meines Krankengelds?
Liebe Grüße,
Marie
von
Marie_08
am 04.05.2022, 20:40
Antwort auf:
Berechnung Beschäftigungsverbot
Hallo,
Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.05.2022
Antwort auf:
Berechnung Beschäftigungsverbot
Nein, das mit den 3 Monaten gilt nur für Schichtzulagen und nicht für dein reguläres Gehalt.
von
Wurzelwurm
am 04.05.2022, 21:53
Antwort auf:
Berechnung Beschäftigungsverbot
Ich möchte noch ergänzen, dass ich aufgrund von Schichtzulagen jeden Monat ein anderes Gehalt bekomme...
von
Marie_08
am 05.05.2022, 08:33
Antwort auf:
Berechnung Beschäftigungsverbot
Gem. § 18 MuSchG erhalten Sie Mutterschutzlohn in Höhe des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten drei Monate. Zeiten des Krankengeld-Bezuges werden dabei nicht berücksichtigt (§ 21 Abs. 1 Satz 1
Mitglied inaktiv - 05.05.2022, 09:03