Hallo Frau Bader, vom 23.04.15-22.04.16 habe ich Elterngeld bezogen. Ab 23.04.16 habe ich wieder Vollzeit gearbeitet und zusätzlich ein Nebengewerbe ausgeübt. Nun bin ich wieder schwanger. Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 26.02.17 Wie ist nun der Bemessungszeitraum für die Elterngeldberechnung? Die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes wobei die Monate des Elterngeld/Mutterschaftsgeldbezuges von Kind 1 herausgerechnet werden oder aufgrund der Selbständigkeit das Kalenderjahr 2016. Dann würde ich mich ja aufgrund der Selbstständigkeit schlechter stehen?
von Leonora0515 am 27.12.2016, 05:56