Ich befinde mich aktuell am Anfang des zweiten Elternzeitjahres, bin jetzt wieder schwanger und habe ein BV erhalten. Ich wollte im zweiten Jahr in Teilzeit zurückkehren was ich bisher durch Kitaplatzmangel nicht getan habe und nun durchs BV auch mit Kitaplatz nicht könnte. Bekomme ich nun wieder meinen alten Lohn? Und falls nicht wie sieht es dann mit der Elterngeldberechnung aus? Ich habe in sechs von zwölf Monaten vor dem nächsten Mutterschutz Elterngeld erhalten wo ja mein alter Lohn berechnet werden müsste. Falls ich durch das BV keine Lohnfortzahlung bekomme würde ich für diese Monate nur ALG 2 erhalten. Wie errechnet sich dann das Elterngeld und würde ich bei einer Aufstockung durch ALG 2 dann trotzdem einen Freibetrag erhalten?
Vielen Dank im Voraus!
LG Nicole
von
Gänseblümchen444
am 20.02.2018, 18:27
Antwort auf:
Bekomme ich eine Lohnfortzahlung bei BV im 2. Elternzeitjahr?
Hallo,
ich verstehe es so, dass es noch keinen TZ-Vertrag gibt? Dann bekommen Sie in der EZ bei einem BV nichts.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.02.2018
Antwort auf:
Bekomme ich eine Lohnfortzahlung bei BV im 2. Elternzeitjahr?
Hast du denn schon einen Vertrag für Teilzeit in Elternzeit, und einen fest zugesagten Kita-Platz? Solange du Elternzeit beantragt hast, bleibst du ja für den ursprünglichen Vertrag in Elternzeit.
Ohne Beschäftigung, ohne abkömmlich zu sein von zu Hause erübrigt sich das BV.
Mitglied inaktiv - 20.02.2018, 18:56
Antwort auf:
Bekomme ich eine Lohnfortzahlung bei BV im 2. Elternzeitjahr?
du bist ja in elternzeit geblieben da du keinen kitaplatz hast. also gilt das bv NICHT . du erhälst KEIN GELD. erst wenn ein Teilzeitvertrag, der schon unterschrieben ist, starten würde, AB DANN würdest du den teilzeitlohn bekommtn mit dem BV.
von
mellomania
am 20.02.2018, 19:51
Antwort auf:
Bekomme ich eine Lohnfortzahlung bei BV im 2. Elternzeitjahr?
und falls du jetzt die Idee hast, die Elternzeit zugunsten des Berufsverbots zu beenden:
Newton, das geht auch nicht, Das kannst du erst zum neuen Mutterschutz.
Zumal du ja weiterhin keinen KiTaplatz hat und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Du bekommst also genau das, was du ohne schwanger geworden zu sein in Elternzeit jetzt bekommen hättest.
floe
von
la-floe
am 21.02.2018, 07:02