Liebe Frau Bader, wie ist es mit dem Mutterschutzgeld, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag kurz vor dem Beginn des Mutterschutzes ausläuft. Muss der AG trotzdem noch einen Anteil zahlen? Wenn nicht, wer zahlt außer der KK? Vielen Dank und liebe Grüße Bella
Mitglied inaktiv - 19.07.2001, 11:34