Sehr geehrte Frau Bader,
folgende Frage:
Mein Vertrag ist befristet bis 31.12.2018. Nun bin ich frisch schwanger. Entbindungstermin ist der 31.7.2018 und danach würde ich gern 2 Jahre Elternzeit nehmen.
Wenn nun mein Vertrag nicht verlängert wird und ich ab dem 1.1.2019 arbeitslos, aber noch in EZ bin - wie läuft das dann?
Bekomme ich mein Elterngeld ganz normal weiter?
Ab wann bekomme ich dann ALG - ab Ende des Elterngeldbezuges oder ab Ende der Elternzeit? Wenn ich also 2 Jahre EZ einreiche, lässt das Arbeitsamt mich in dieser Zeit "in Ruhe" oder muss ich Bewerbungen schreiben und mich diesem Streß aussetzen? Kann das Arbeitsamt verlangen, dass ich meine EZ verkürze, kann das Arbeitsamt mitentscheiden wieviele Stunden ich nach der EZ arbeiten möchte?
Vielen Dank
von
juliane-marie
am 13.12.2017, 21:57
Antwort auf:
Befristeter Vertrag läuft aus während EZ
Hallo,
Sie bekommen dann weiter EG und sobald Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen bekommen Sie ArbGeld 1
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.12.2017
Antwort auf:
Befristeter Vertrag läuft aus während EZ
Du kannst keine 2 Jahre EZ einreichen, weil ohne AG keine EZ. Heißt, mit Ende deines Vertrages endet auch deine EZ. EZ ist nichts anderes als das sich der Ag verpflichtet dir für diese zeit deinen Arbeitsvertrag zu sichern -
wo es nichts zu sichern gibt, braucht es dann eben auch keine EZ. Allerdings, EG kannst du weiterhin beziehen, sobald das ausgelaufen ist, musst du aber eine Lösung finden wegen Krankenversicherung. Den nur solange du EG beziehst, bist du weiterhin beitragsfrei versichert wenn du Pflichtmitglied der gesetzlichen KV bist. Schau also ob du das EG auf ein Jahr beziehst oder wenn Du es dir leisten kannst besser über 2 Jahre
Folgende Optionen hast du dann wenn das EG durch ist:
1, Du bist Hausfrau, verheiratet und Dein Mann Pflicht-Mitglied in der gesetzlichen - dann kannst du in seine Familienversicherung. Und dann solange daheim bleiben wie es für euch OK ist.
2. Du bist nicht verheiratet bzw dein Mann kein Pflichtmitglied der gesetzlichen, dann musst du dich selbst krankenversichern - oder ABER !!!
3. Du hast eine Kinderbetreuung und kannst dich arbeitslos und -suchend melden weil du den Arbeitsmarkt mindestens 15 Std die Woche zur Verfügung stehst. Entsprechend dem was du dann arbeiten kannst und willst, bekommst du dann auch ALG1 bei entsprechenden Voraussetzungen. Wie gesagt, Kinderbetreuung zwingen Voraussetzung und klar werden die dich dann mit Bewerbungen schreiben usw "belästigen".
4. In wenigen Gemeinden wird Familien auch zugestanden das wirklich ein Elternteil 3 Jahre daheim bleiben kann selbst dann wenn es finanziell eigentlich nicht drin wäre, sprich die Familie Hartz4 bekommt. Darüber wärst du dann auch versichert, ihr müsstet euch aber komplett "nackig" machen und entsprechend wenig Einkommen müsste auch der Kindsvater haben da ihr dann, sofern zusammen wohnend, als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden - egal ob verheiratet oder nicht. Allerdings ist es inzwischen oft so das die Ämter dann wenigstens eine TZ-Beschäftigung fordern, in vielen auch das wirklich beide Elternteile dann arbeiten gehen da man heutzutage einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung ab dem 1ten Geburtstag hat. Müsstest du dann vor Ort bei euch erfragen.
Das beste wäre, Du sprichst mit deinem AG ob er den Vertrag nicht doch verlängert. Wenn sie zufrieden mit deiner Arbeit sind, Dich behalten wollen und du konkret sagen kannst, Hey ab dann bin ich wieder da - in TZ oder in VZ, dann besteht da evtl Chancen zu. Dann wärst du eben - weil dann AG - in EZ und damit über die komplette EZ versichert.
Mitglied inaktiv - 13.12.2017, 22:22
Antwort auf:
Befristeter Vertrag läuft aus während EZ
Deine Elternzeit endet mit auslaufen des Vertrages. Denn ohne Arbeitgeber keine Elternzeit.
Dein Elterngeld bekommst du aber weiter.
ALG kannst du eh nur bekommen wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Also dein Kind Betreut wird.
Wichtig wäre zu klären was mit dem Versicherung Betrag ist. Denn nur solange du Elterngeld bekommst bist du auch Beitragsfrei versichert.
Bist du verheiratet? Dann könntest du ja in die Familieversicherung über deinen Mann.
LG
von
Lewanna
am 13.12.2017, 22:26
Antwort auf:
Befristeter Vertrag läuft aus während EZ
Ganz lieben Dank für die ausführliche Antwort!!!
Das heißt also - mein Elterngeld (ob für 1 Jahr oder 2 Jahre) wäre mir in jedem Fall sicher - da würde das AA nicht eingreifen. Arbeitslosengeld könnte ich eh erst beantragen, wenn ich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann und will und dass wiederum erst, wenn das Kind betreut wird. So richtig?
Uff glaub jetzt hab ich es verstanden.
DANKE!!
von
juliane-marie
am 14.12.2017, 10:52