Grüß Gott! Folgendes: Ich bin z.Zt. in Mutterschutz (Zwillinge sind 3 Wochen alt) und mein befristeter Arbeitsvertrag endet während des Mutterschutzes Ende Juli). Ich befinde mich in eheähnlicher Gemeinschaft. Trifft für mich dann überhaupt "Elternzeit" zu? Ich stehe ja dann nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis. Ich werde natürlich mind. 2 Jahre daheim bleiben. Bin ich dann überhaupt noch sozial- bzw. viel wichtiger krankenversichert nach dem Mutterschutz? Muss ich mich nach dem Mutterschutz selber versichern und bin nicht beitragsfrei krankenversichert, da ich in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehe? Fragen über Fragen. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Mitglied inaktiv - 26.06.2006, 21:18