Guten Tag.
Kurze Vorgeschichte: Ich bin seit April Vollzeit als Kellnerin beschäftigt. Derzeit läuft auch noch meine Probezeit bis Oktober diesen Jahres.
Ich bin in der 11.Woche schwanger und mein Chef weiß es bereits von Anfang an, da einige große und streßige Veranstaltungen anstanden, empfand ich es als das Beste ihn gleich davon in Kenntnis zu setzen.
Er hat mich dann ins Casino an die Bar gestellt, um wenigstens dem Streßfaktor vorzubeugen. Dort ist es sehr ruhig und es geht sehr gelassen zu.
Dennoch sollte ich Spätschichten und Doppledienste arbeiten. Das erste und letzte Mal am Freitag. Das erfuhr ich allerdings während ich die Frühschicht gearbeitet habe, das ich auch die Spätschicht machen muss, da es nicht anders ginge und weiter keiner zur Verfügung gestanden hätte, den Spätdienst zu erledigen.
Daraufhin habe ich mich am Samstag krank gemeldet, da ich auch Bauchschmerzen bekommen habe und mein Kreislauf eine Berg-und-Tal-Fahrt geführt hat.
War also heute beim Arzt, dem baby gehts gut und der Arzt hat mich jetzt bis 1.8. krank geschrieben. Als ich den Krankenschein gleich darauf auf Arbeit abgeben habe, zog mich der Chef beseite und erklärte mir das er einen Aufhebungsvertrag aufsetzen lässt und seine Sekretärin jetzt schauen soll, ob die sich noch an die 2 Wochen halten müssen.
Habe mich gleich darauf mit der Diakonie in verbindung gesetzt und habe gleich für morgen einen Termin bekommen.
Mich würde jetzt allerdings interessieren, welche möglichkeiten eigentlich in Betracht kämenb und ob das überhaupt rechtens ist. Eine Schwangere während der Probezeit und im MuSch zu kündigen.
In meinen Augen ist ein Aufhebungsvertrag nix anderes wie eine Kündigung! nur nicht so hart ausgedrückt.
Wie sehen Sie das ganze?
Vielen Dank für Ihre antwort schonmal im Vorraus.
Lg, Michaela
von
BV-Zwerg
am 18.07.2011, 15:54
Antwort auf:
befristeter Vertag+MuSch+Aufhebungsvertrag
Hallo,
in der SchwS sind Sie unkündbar, auch in der Probezeit.
Ansonsten gilt:
§ 8
Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1. in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr.
(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.07.2011
Antwort auf:
befristeter Vertag+MuSch+Aufhebungsvertrag
Ein aufhebungsvertrag ist KEINE Kündigung. Du stimmst bei einem Aufhebungsvertrag zu dass das Arbeitsverhältnis nicht weiter geführt wird.
ICH würde den NICHT unterschreiben!!!! Ob der AG das nun will oder nicht. Wenn er der Meinung ist er hat als Schwanger keine Arbeit für Dich, dann soll er Dich unter Lohnfortzahlung freistellen, oder wenn er denkt dass die Arbeiten z.B. gefährdent sind, dann soll er BV aussprechen.
Aber einen Aufhebungsvertrag würde ich nicht machen. Dann bekommst Du momentan kein Geld mehr, eventuell auch noch eine Sperre vom Arbeitsamt, sicher weniger Elterngeld, und hast nach der Elternzeit auch keinen Job mehr.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 19.07.2011, 13:54