befristeter Vertag+MuSch+Aufhebungsvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: befristeter Vertag+MuSch+Aufhebungsvertrag

Guten Tag. Kurze Vorgeschichte: Ich bin seit April Vollzeit als Kellnerin beschäftigt. Derzeit läuft auch noch meine Probezeit bis Oktober diesen Jahres. Ich bin in der 11.Woche schwanger und mein Chef weiß es bereits von Anfang an, da einige große und streßige Veranstaltungen anstanden, empfand ich es als das Beste ihn gleich davon in Kenntnis zu setzen. Er hat mich dann ins Casino an die Bar gestellt, um wenigstens dem Streßfaktor vorzubeugen. Dort ist es sehr ruhig und es geht sehr gelassen zu. Dennoch sollte ich Spätschichten und Doppledienste arbeiten. Das erste und letzte Mal am Freitag. Das erfuhr ich allerdings während ich die Frühschicht gearbeitet habe, das ich auch die Spätschicht machen muss, da es nicht anders ginge und weiter keiner zur Verfügung gestanden hätte, den Spätdienst zu erledigen. Daraufhin habe ich mich am Samstag krank gemeldet, da ich auch Bauchschmerzen bekommen habe und mein Kreislauf eine Berg-und-Tal-Fahrt geführt hat. War also heute beim Arzt, dem baby gehts gut und der Arzt hat mich jetzt bis 1.8. krank geschrieben. Als ich den Krankenschein gleich darauf auf Arbeit abgeben habe, zog mich der Chef beseite und erklärte mir das er einen Aufhebungsvertrag aufsetzen lässt und seine Sekretärin jetzt schauen soll, ob die sich noch an die 2 Wochen halten müssen. Habe mich gleich darauf mit der Diakonie in verbindung gesetzt und habe gleich für morgen einen Termin bekommen. Mich würde jetzt allerdings interessieren, welche möglichkeiten eigentlich in Betracht kämenb und ob das überhaupt rechtens ist. Eine Schwangere während der Probezeit und im MuSch zu kündigen. In meinen Augen ist ein Aufhebungsvertrag nix anderes wie eine Kündigung! nur nicht so hart ausgedrückt. Wie sehen Sie das ganze? Vielen Dank für Ihre antwort schonmal im Vorraus. Lg, Michaela

von BV-Zwerg am 18.07.2011, 15:54



Antwort auf: befristeter Vertag+MuSch+Aufhebungsvertrag

Hallo, in der SchwS sind Sie unkündbar, auch in der Probezeit. Ansonsten gilt: § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden 1. in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr, 2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr, 3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr. (4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.07.2011



Antwort auf: befristeter Vertag+MuSch+Aufhebungsvertrag

Ein aufhebungsvertrag ist KEINE Kündigung. Du stimmst bei einem Aufhebungsvertrag zu dass das Arbeitsverhältnis nicht weiter geführt wird. ICH würde den NICHT unterschreiben!!!! Ob der AG das nun will oder nicht. Wenn er der Meinung ist er hat als Schwanger keine Arbeit für Dich, dann soll er Dich unter Lohnfortzahlung freistellen, oder wenn er denkt dass die Arbeiten z.B. gefährdent sind, dann soll er BV aussprechen. Aber einen Aufhebungsvertrag würde ich nicht machen. Dann bekommst Du momentan kein Geld mehr, eventuell auch noch eine Sperre vom Arbeitsamt, sicher weniger Elterngeld, und hast nach der Elternzeit auch keinen Job mehr. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 19.07.2011, 13:54



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Aufhebungsvertrag vor oder nach Elternzeit sinnvoller?

Hallo, aufgrund einer Firmenschließung werde ich vermutlich einen Aufhebungsvertrag bekommen. Bei welchen Stellen kann ich mich sinnvoll informieren, was ich dabei alles beachten muss im Hinblick auf ob ich den vor oder besser nach der Elternzeit unterschreibe? Arbeitsamt, Rechtsanwalt (für Familien oder Arbeitsrecht?), ??? Danke sehr.


Wird einem Aufhebungsvertrag zugestimmt?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage bezieht sich eher auf Ihren womöglichen Erfahrungsschatz. Ich bin bis Oktober noch in EZ. Mit nun 2 Kitakindern ist meine jetzige Stelle für mich nicht mehr haltbar. Bisher konnten meine Schwiegereltern öfter aushelfen, wenn mein Dienstplan und der meines Mannes es nicht möglich machten unser Kind abzuhol...


Nochmal Aufhebungsvertrag

Sehr geehrte Frau Bader, kann die Bitte um einen Aufhebungsvertrag direkt als Kündigung gedeutet werden? Denn leider dauert meinem neuem AG die Antwort meines AGs zu lang und er möchte die Stelle nicht länger freihalten.. Nun habe ich jedoch bereits darum gebeten einer nicht-fristgerechten Kündigung zuzustimmen oder alternativ einen Aufhe...


Aufhebungsvertrag in der Elternzeit

Hallo, meine Situation ist folgende: Ich bin aktuell für zwei Jahre in der Elternzeit. Nun hat sich die Situation bei meinem Arbeitgeber verändert und deshalb habe ich ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag erhalten. Falls ich das Angebot annehme sollte: 1) was passiert mit meiner Elternzeit?Wird diese sozusagen beendet? 2) muss ich mich sofort...


Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe folgende Frage : Und zwar kann ich aufgrund des fehlenden Krippenplatzes bin alleinerziehend meinen Job nicht mehr antreten mein Arbeitgeber kann mich nicht kündigen und selbst kann ich auch nicht da mir eine sperrfrist sonst verhängt wird. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt mitgeteilt er würde ein Aufhebungsvertra...


Aufhebungsvertrag nach ez

Guten Tag, ich habe vor kurzem ein Schreiben von meinem Arbeitgeber bekommen. Ich bin seit Ende 2015 dort angestellt, wurde zeitgleich auch schwanger und bin dann schnell ins Beschäftigungsverbot gefallen. Während der Elternzeit folgten Kind zwei und drei. Nun möchte der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag auflösen. Bietet mir aber keine Abfindung be...


Aufhebungsvertrag Elternzeit

Hallo, Ich habe die Tage erfahren, dass der Betrieb von jemanden neu übernommen wird. Nun ist es so, dass der neue Geschäftsführer X Personen nicht mitübernehmen möchte. Diese sollen die nächsten Tag kontaktiert werden. Gestern rief mich die Perso an und hat für morgen einen Termin vereinbart. Ich vermute also, dass ich einen Aufhebungsve...


Nach Aufhebungsvertrag SSW, finanzielle Nachteile von Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Guten Abend Frau Bader, unsere Firma wird leider zugemacht. Den Aufhebungsvertrag habe ich (wie meine Kollegen auch) in November unterschrieben und in Dezember erfahren, dass ich Schwanger bin. (unerfüllter Kinderwunsch seit 6 Jahren, bin 46J, aktuelle SSW 10+6, ET: 15.08.2024) Die Beschäftigung endet am 31.03.2024, dann bin ich Arbeitslos. Die...


Elternzeit Urlaub Aufhebungsvertrag

Guten Tag, aus persönlichen Gründen habe ich nach der Elternzeit (Ende 3.2.24) meine Vollzeitstelle beenden wollen. Da die 3 Monate zum Ende EZ bei der Entscheidung bereits abgelaufen waren und der Arbeitgeber mir nicht kündigen konnte/wollte, habe ich mich auf einen Aufhebungsvertrag eingelassen. Ich wollte unbedingt so schnell wie möglich eine B...


Aufhebungsvertrag oder Kündigung

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber bietet mir keine Stelle nach den ursprünglichen Arbeitszeiten nach der Elternzeit an. Ich habe auch schon echt viel herum diskutiert und komme einfach nicht weiter. Psychisch nimmt mich die Situation ziemlich mit. Im Arbeitsvertrag steht gar nichts zu den Arbeitszeiten, in der Stellenbeschreibung hieß es w...