Sehr geehrte Frau Bader Ich habe eine Frage oder ein kleines Problem. Ich bin aktuell seit 6.4 im Beschäftigungsverbot. Bin derzeit in der 19 ssw mit Zwillingen. Ich habe ab 1.4 einen Vollzeitvertrag bei meinem AG erhalten habe somit von Teilzeit auf Vollzeit gewechselt. Mein AG berechnet mir jetzt die Zulagen aus der Teilzeit Arbeit und nicht aus der Vollzeit Arbeit somit gehen mir Momentan einige 100 Euro verloren monatlich. Er gibt an dass die 12 Wochen vor Ss berechnet werden . Da ich aber doch auf Vollzeit gewechselt habe könne hierzu keine 12 Wochen berechnet werden oder? Was steht mir derzeit zu ? Wie begründe ich es!? Bzw kann ich es im Mutterschutzgesetz finden ? Der Arbeitgeber sagt das steht nirgends Vielen Dank für Ihre Hilfe
von Rose2711 am 24.06.2019, 11:38