Frage: BV und Resturlaub

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seit ende März im Berufsverbot. Ab 21.06.2013 beginnt der Mutterschutz und mein Arbeitsvertrag ist befristet bis ende August. Ich konnte dieses Jahr noch keinen Urlaub nehmen, jetzt frage ich mich ob mir trotz Berufsverbot Urlaub zu steht und wenn ja kann ich mir diesen nun Auszahlen lassen? Zu wann kann ich mir den Auszahlen lassen? Sofort oder erst ende August? Wie soll ich meine Chefin darauf ansprechen? Seit ich im BV bin habe ich nichts mehr von meinem Betrieb gehört, ich denke Sie sind nicht mehr so gut auf mich zu sprechen und nun kommt es mir dreist vor deswegen anzurufen. Vielen dank im vorraus. Liebe Grüße Anne

von Anne92 am 14.05.2013, 18:47



Antwort auf: BV und Resturlaub

Hallo, rein rechtlich kann man sich den Urlaub erst zum Ende des Vertrages auszahlen lassen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.05.2013



Antwort auf: BV und Resturlaub

Urlaub erwirbst Du bis zum Ende des Vertrages in Deinem Fall. Da Dein Vertrag im Mutterschutz endet, würde ich versuchen dass sie Dir den Urlaub jetzt schon auszahlen. Die Tage können sie ja ausrechnen. Alles was Du nach der Geburt bekommst wird aufs Elterngeld angerechnet, daher versuche das vorher zu erledigen.

von Sternenschnuppe am 14.05.2013, 23:37



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