Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seit ende März im Berufsverbot. Ab 21.06.2013 beginnt der Mutterschutz und mein Arbeitsvertrag ist befristet bis ende August. Ich konnte dieses Jahr noch keinen Urlaub nehmen, jetzt frage ich mich ob mir trotz Berufsverbot Urlaub zu steht und wenn ja kann ich mir diesen nun Auszahlen lassen? Zu wann kann ich mir den Auszahlen lassen? Sofort oder erst ende August? Wie soll ich meine Chefin darauf ansprechen? Seit ich im BV bin habe ich nichts mehr von meinem Betrieb gehört, ich denke Sie sind nicht mehr so gut auf mich zu sprechen und nun kommt es mir dreist vor deswegen anzurufen. Vielen dank im vorraus. Liebe Grüße Anne
von Anne92 am 14.05.2013, 18:47