Hallo Frau Bader,
kann der Chef das Kündigungsverbot im Erziehungsurlaub (es wird während des Bezugs von Erziehungsgeld genauso Teilzeit weitergearbeitet wie vorher) einfach umgehen, indem er einen von der Arbeit "freistellt"? Eigentlich schneidet er sich dabei doch ins "eigene Fleisch", denn er müßte ja dann das Gehalt bis zum Ende des Kündigungsschutzes weiterzahlen, oder?
Gruß und danke,
Maria
Mitglied inaktiv - 17.10.2000, 08:55
Antwort auf:
Austricksen beim Kündigungsschutz
Liebe Maria,
zu The´ma Freistellung haben Sie völlig recht. Freistellung bedeutet Geld ohne Arbeit.
Es gibt manchmal, auch in meiner Praxis, AGs, die so "bockig" sind, daß sie das machen.
Klären Sie aber auf jeden Fall die Sache, nicht, daß er es doch anders gemeint hat und Sie dem Geld nachlaufen müssen.
Aber, andere Frage: wieso bekommen Sie eigentlich Geld im EU? Und wieso werden Sie freigestellt, wenn Sie eh im EU sind?
Kü-Schutz haben Sie übrigens nur bis zum Ablauf des EU.
Wenn Sie mir Ihr Bu-Land verraten, kann ich Ihnen die zuständige Behörde mit Tel-Nr. nennen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.10.2000