Hallo Frau Bader! Meine Elternzeit endet Mitte nächsten Jahres und ich möchte gern Teilzeit arbeiten und genau wie die 4 Jahre vorher ,nur vormittags. Habe ich ein Recht auf die "Frühschicht",wenn ich vorher auch nur Frühschicht/Vollzeit gearbeitet habe ?(Im Arbeitsvertrag steht nichts zu den Arbeitszeiten) Mein Arbeitnehmer möchte mich nur wieder einstellen,wenn ich 3 Schichten arbeiten kann und flexibel bin,was nicht funktioniert,wg. der Schließzeiten Kindergarten. Danke jetzt schon !
Mitglied inaktiv - 26.11.2007, 16:00