Frage: Ausbildung

Hallo, ich bin in der Ausbildung zur Arzthelferin. An zwei vormittagen pro Woche gehe ich zur Berufsschule , von 8h-13h( je 6 Schulstunden). Ich muss für einen weg 30 minuten mit dem Auto fahren und danach direkt in die Praxis arbeiten. Bisher hat mir meine Praxis dafür je 5 Stunden auf meine Arbeitszeit angerechnet. Jetzt habe ich gehört das der erste Berufsschultag 8 Stunden gerechnet werden muss und der zweite mit 5 Stunden plus wegzeit. Egal ob Minder- oder Volljährig ( ich bin 25). Ich arbeite meistens bis 18h abends und sehe so meine Kinder kaum. Wenn das stimmen würde, müsste ich über 3 Stunden weniger arbeiten und hätte etwas mehr zeit für meine Kinder. Gruß Tanja

Mitglied inaktiv - 11.06.2006, 16:07



Antwort auf: Ausbildung

..stimmt!

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.06.2006



Antwort auf: Ausbildung

Das stimmt leider nicht mehr, dass auch Volljährige den einen Tag Berufsschule mit 8 Arbeitsstunden angerechnet bekommen. § 9 JArbSchG letzter Abs. wurde gestrichen. Es war mal so vor ca. 10 Jahren...

Mitglied inaktiv - 11.06.2006, 19:46



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