Liebe Frau Bader,
ich habe ein Erziehungsjahr beantragt und möchte nun noch ein 2. dranhängen. Mein chef und ich waren uns sofort einig, dass ich nicht mehr an meinen arbeitsplatz zurückkehren werden und wir haben beschlossen, nach dem Erziehungsjahr ein Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.
Nun meine Frage..können wir den Aufhbungsvertrag jederzeit erstellen oder wäre es eher ratsam, nach dem 2. Erziehungsjahr das Arbeitsverhältnis aufzuheben?
Dazu kommt, ich bin alleinerziehend und beziehe ALG II. Hätte die Aufhebung Auswirkunge auf meine Bezüge?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar
Brunchy
Mitglied inaktiv - 15.09.2006, 17:56
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag im Erziehungsjahr
Hallo,
wesentlich ist die Frage der beitragsfreien KK. Da Sie dem ARbeistmarkt ja nicht zur verfügung stehen, müssen Sie sich dann selber versichern. Also: lieber 3 Jahre nehmen.
Ausserdem werden Sie danach gesperrt, wenn es keinen guten Grund für den Aufhebungsvertrag gibt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2006
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag im Erziehungsjahr
Hallo!
Ich hoffe du weißt das gute Gründe vorliegen müssen damit das AA das auch genehmigt mit dem Aufhebungsvertrag ansonsten gibts ne sperre.bei mir ist es z.b.so,das ich ach nicht mehr bei meinem ag arbeiten möchte(bin jetzt 2 erziehungsj.)und er will mich auch nicht mehr.er hat mich vor die tür gestetzt als er erfuhr das ich schwanger bin und nahm mir den ladenschlüssl weg.darauf hin hab ich ein beschäfligungsv.bekommen.tja und nu muß ich ja wieder am 28.05.07 wieder anfangen.hab beim arbeitsamt angerufen und nachgefragt was ich machen soll.ich hab auch an einen aufhebungsv.gedacht da meinten sie das ich eine sperre bekommen würde.ich solle ihn anfang des jahres einen brief schreiben nd erstmal fragen wie er es sich weiterhin vorstellt mit uns,naja mal sehn was bei raus kommt.hab meine e-mail addy hinterlegt falls du noch fragen hast.lg turbine
Mitglied inaktiv - 17.09.2006, 07:34