Frage: Aufhebungsvertrag Krippe

Guten Tag Frau Bader, ich hatte Sie bereits vor kurzem wegen der vorzeitigen Kündigung unseres Krippenplatzes kontaktiert. Wir stecken noch immer (Woche 5) in der Eingewöhnung, nun ist bereits die zweite Bezugserzieherin unseres Sohnes nicht mehr in der Krippe tätig. Die Eingewöhnung verlief bisher schon sehr problematisch, auf Grund von vielen Krankheiten und Personalfluktuation. Ist dies ein begründeter Grund den Vertrag vorzeitig aufheben zu können? Beste Grüße Eve

von Eve131 am 05.02.2020, 09:24



Antwort auf: Aufhebungsvertrag Krippe

Hallo, Eine außerordentliche Kündigung ist dann zulässig, wenn einer der Parteien eine Fortsetzung nicht zumutbar ist. Der Wechsel der Bezugsperson ist zwar ärgerlich, wird aber nicht ausreichen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2020



Antwort auf: Aufhebungsvertrag Krippe

Nein. Probleme bei der Eingewöhnung, Personalmangel und -fluktuation sind üblich. alles keine Gründe für einer außerordentliche Kündigung. abhängig davon, was ihr vertraglich vereinbart habt, ist eine ordentliche Kündigung natürlich möglich.

von Berlin! am 05.02.2020, 13:47



Antwort auf: Aufhebungsvertrag Krippe

Hallo! Im Vertrag steht 3 Monate zu Juli und eben dass außerordentliche Kündigungen möglich sind (aufgelistet sind viele Gründe für eine Kündigung seitens der Krippe). Nun habe ich mich heute zusätzlich geärgert, ich habe meinen Sohn abholen wollen, und traf die Gruppe vor der Eingangstür, sie waren wohl gerade spazieren. Mein Sohn schlief in seinem Kinderwagen, im geschlossenen Fußsack, aber nicht angeschnallt... Das kann doch nicht in Ordnung sein... Beste Grüße Eve

von Eve131 am 06.02.2020, 19:36



Antwort auf: Aufhebungsvertrag Krippe

Wie alt ist denn dein Sohn? Ich schnalle meine anderthalbjährige Tochter im Kinderwagen/Buggy höchstens dann noch an, wenn es eine extrem holprige Strecke ist oder wenn sie Anstalten macht, sonst rauszuklettern. Bei geschlossenem Fußsack würde ich bei allen mir bekannten Kinderwagenmodellen davon ausgehen, dass ein schlafendes Kleinkind bei ebener Strecke nicht rausfallen kann... Wie dem auch sei, macht es mir den Eindruck, dass du deine Vorbehalte gegenüber dieser konkreten Krippe - ob berechtigt oder nicht - nicht mehr ablegen können wirst. Das heißt, dir bleiben folgende Optionen: - das Gespräch suchen, ob sie einem Aufhebungsvertrag zu Ende des Monats zustimmen. In Regionen mit Kitaplatzmangel dürfte das relativ wahrscheinlich sein, dann bekommt halt das nächste Kind auf der Warteliste den Platz. - ordentlich kündigen zu Ende Juli - es auf die außerordentliche Kündigung ankommen lassen (mit dem Risiko, dass die Krippe diese nicht akzeptiert). Was ist denn dein Plan B für den Fall, dass die sofortige Auflösung des Vertrags klappt?

von Rotkehlchen am 07.02.2020, 13:32



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