Hallo Frau Bader,
habe ich ein Recht auf ein Arbeitszwischenzeugniss vor der Elternzeit? (beabsichtige 1 J EZ zu nehmen und wenn alles gut läuft im 2 J TZ in EZ zu beginnen).
Ich hätte gerne eins, zumal sich unsere Abteilung höchstwahrscheinlich bis ich wiederkomme auflösen wird? Laut unserer Personalabteilung habe ich kein Anspruch darauf?
Gibt es einen Paragraphen bzw. wie kann ich den AG doch dazu bekommen, mir das Zeugnis auszustellen?
Danke!
von
silvic
am 18.06.2012, 09:46
Antwort auf:
Arbeits(zwischen)zeugniss vor Elternzeit
Hallo,
Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat der Arbeitnehmer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis wenn er einen besonderen Grund vorweisen kann. Dieser Anspruch resultiert aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäß § 242 BGB.
In einem Urteil des LAG Köln vom 30.08.2007, Az 10 Sa. 482/07 geht das LAG auf den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis für eine längeren Arbeitsunterberechung ein und befürwortet es. Dort wird auf die Elternzeit hingewiesen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.06.2012
Antwort auf:
Arbeits(zwischen)zeugniss vor Elternzeit
http://www.bewerben.de/informationen/hat-anspruch-auf-ein-zwischenzeugnis-bei-elternzeit.htm
von
peekaboo
am 18.06.2012, 11:01