Hallo nochmal, wenn ich mich entschliesse Teilzeit zu arbeiten, muss mir das mein Cheg genehmigen oder kann er es auch ablehnen? Ich habe vorher 38 Stunden gearbeitet! Wie sieht es bei Ablehnung aus mit dem kündigen, das muss ich dann selbst machen oder kündigt er mir weil er mir keine Teilzeit anbieten kann! Habe ich Anrecht auf ALG? Danke und freundliche Grüsse BTina
Mitglied inaktiv - 11.01.2007, 11:07