Hallo,
Ich bin seit dem 0.01.2007 wieder beim Arbeiten. Zuvor war ich 1Jahr im Erziehungsurlaub. Unsere Arbeitszeiten sind 42Stunden die Woche. Am liebsten würde ich aber nur noch c.a. 30 Stunden die Woche Arbeiten. Habe ich darauf Anspruch oder ist es möglich das mein Arbeitgeber c.a. 200 Mitarbeiter dieses nicht akzeptieren muss?
Habe ich Anspruch auf Urlaub wenn die Kita 3 Wochen im August schließt?
Vielen dank im Voraus für ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 11.01.2007, 10:49
Antwort auf:
Arbeitszeit und Urlaubsanspruch
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2007