Frage: Arbeitszeit für Schwangere

Ich arbeite Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr ohne Pausen und jeden zweiten Samstag. Ich weiß das diese Arbeitszeit relativ lang ist, aber naja (besser als Harz). Bis jetzt war das für mich kaum ein Problem. Aber nun bin ich schwanger und hätte gerne auch mehr Zeit für mich und mein ungeborenes. Gibt es eine maximale Arbeitszeit für Schwangere? Und zählen da auch die Samstage mit rein? Kann mir der Arzt einen "Halbtagsjob verschreiben"? (Ich weiß, dass das vielleicht ein wenig komisch klingt, aber ich habe echt viel Streß auf Arbeit und außerdem ist mein Chef SEHR schlecht auf mich zu sprechen und will mich los werden. Nichts desto trotz, mache ich meine Arbeit gerne und möchte auch weiterhin arbeiten. Ich möchte mur gerne einen Gang runter schalten-meinem Baby zu liebe.) Danke für eure Hilfe.

Mitglied inaktiv - 20.04.2007, 15:25



Antwort auf: Arbeitszeit für Schwangere

Hallo, ja. Llt. MuSchG gilt: § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) 1Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die 1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. 2In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. (3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden 1. in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr, 2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr, 3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr. (4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.04.2007



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Gesetzliche Regelung: Pausen und Überstunden bei 6 Std Arbeitszeit

Bei 6 Std Arbeitszeit an einem Tag ist ja keine Pause gesetzlich vorgeschrieben. Können Sie mir bitte sagen, ob meine folgenden Annahmen stimmen (Einverständnis des Arbeitgebers natürlich vorausgesetzt): - Man darf Pausen einlegen - auch mehrere kürzere, so oft und viel man will. (Ein gesetzliches Anrecht hat man aber nicht richtig?) -Wenn man ...


Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit - pro Zeitabschnitt?

Sehr geehrte Frau Bader, bezeht sich der zweimalige Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit auf die gesamte Elternzeit oder individuell auf jeden Zeitabschnitt? Konkret: Angenommen, im ersten Abschnitt wird anfangs die Arbeitszeit auf 20h/Woche reduziert, dann auf 30 h/Woche geändert. Was wären dann die Optionen in einem späteren Zeitabschn...


Muss ich meine Arbeitszeit ändern wenn Vater andere Betreuung möchte ?

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich befinden uns gerade mitten in der Scheidung. Wir wohnen jedoch noch zusammen in einem Haus, da die Wohnungslage so angespannt ist, dass ich bisher keine neue Wohnung als Alleinverdienern gefunden habe. Wir haben gemeinsam 2 Kinder (4&8). Nun hat mein Mann eine Räumungsklage der Scheidung hinzugefügt, wesha...


Schwangerschaftsvorsorge während Arbeitszeit

Guten Tag, Wir haben auf der Arbeit eine einigermaßen flexible Gleitzeitregelung, aufgrund der Betreuungszeiten meiner Kinder arbeiten ich aber i.d.R. vormittags/am frühen Nachmittag und nur hin und wieder mal ganztags, wenn es Termine auf der Arbeit so erfordern (mein Mann legt seine Arbeitszeiten für diese Tage entsprechend um). Ich hatte b...


Elternzeit Arbeitgeberwechsel Arbeitszeit

Hallo! Zu den Fakten: •Seit 16.12.2017-15.12.2019 in Elternzeit. •Arbeitgeberwechsel mit Teilzeitvertrag 30h/W •Mitteilung über aktuelle Elternzeit ist erfolgt •Ab 01.01.2020 einvernehmliche Erhöhung der Arbeitszeit auf 37h/W befristet bis 31.12.2021, da die tarifliche Vollzeit nur 35h betragen. •Erneute Elternzeit mit 2. Kind 19.06.21- 18...


Arbeitszeit und Partnerschaftsbonus

Hallo, ich habe eine Frage zur Arbeitszeit und Partnerschaftsbonus. Mein Partner und ich wollen für drei Monate den Partnerschaftsbonus nutzen. Ich arbeite dann 65% und er arbeitet 70%. Zusätzlich habe ich nun die Möglichkeit, einen Lehrauftrag an einer Hochschule anzunehmen. Dieser wird i.d.R. als Honorarauftrag gestaltet und bleibt steu...


Arzttermin - Arbeitszeit

Guten Tag Frau Bader, Meine Frauenärztin gibt immer nur morgens Termine zur Untersuchung. Ich bin schwanger in der 16 Woche. Jetzt ist es so, dass ich ein Teilzeit Beschäftigungsverbot von 5 Stunden habe. Ich fange immer um 8 Uhr mit der Arbeit an. Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen , dass ich mit der Ärztin spreche und Sie mir nachm...


Arbeitszeit

Hallo Frau Bader, ich hab eine Frage meine Elternzeit endet im Januar und eigentlich dachte ich das ich ganz normal wieder meine Arbeit nachgehe, habe mit meinem Chef ein Gespräch gesucht und hatte ihm vorgeschlagen, dass ich gern wieder ab Januar zur Verfügung stehe. Ich aber grad wegen dem Kindergarten nur frühs oder Nacht arbeiten könnte war er ...


Arbeitszeit kontra Sorgerecht

Hallo Frau Bader, ich frage für unsere Tochter. Folgender Sachverhalt für den ich Hilfe brauche. Aus der geschiedenen Ehe sind 2 Kinder (9J./ 4J.) zu betreuen. Zur Zeit ist es so, das die Kinder von 14 Tagen 9 Tage bei der Mutter sind und 5 Tage beim Vater. Eine vorgeschlagene 7/7 Tage Betreuung lehnt er mit der Begründung ab, sein Arbeitgeb...


Arbeitszeit vom AG festgelegt

Hallo,   Vielen lieben Dank für Ihre Mühe! Ich arbeite 30% und habe im Arbeitsvertrag keine Regelung bzgl. der Arbeitszeit. Ich regle das mit meiner Chefin und meinen Kollegen, bislang war das problemlos möglich. Mündlich würde ich darauf hingewiesen, dass ich mindestens einen Nachmittag arbeiten muss, was ich jede Woche erfülle. Mehr Abs...