Hallo Frau Bader,
ich arbeite mit 27,5 Stunden in der Woche als Reinigungskraft. ca. 5-6 Stunden täglich. Ich stehe und muss mich viel bücken. Wie sieht es ab der 20 ssw aus. Habe im Mutterschutzgelesen das man nicht länger wie 4 Stunden stehen soll. Bezieht sich das auf den Tag oder kann ich nach 4 Stunden eine Pause machen und danach weiter arbeiten.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MFG
von
homer
am 23.04.2018, 10:33
Antwort auf:
Arbeitszeit ab der 20 ssw
Hallo,
ddas war früher so.
Seit 2018 ist das Mutterschutzgesetz neu gefasst. Hier muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und dabei prüfen, ob eine Gefahr für Mutter und Kind bestehen. Wenden Sie sich an den Arbeitgeber!
Wenn von dort keine Hilfe erfolgt, können Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2018
Antwort auf:
Arbeitszeit ab der 20 ssw
Mit Stehen ist bewegungsarmes Stehen auf engem Raum gemeint, nicht das was man üblicherweise als Reinigungskraft macht: Stehen und Gehen. Also spielt diese 20. SSW keine Rolle.
Es muss immer eine Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber gemacht werden.
Mitglied inaktiv - 23.04.2018, 15:38
Antwort auf:
Arbeitszeit ab der 20 ssw
@uriah
die Frage stellt sich halt weil dieser Punkt in der Gefährdungsbeurteilung steht. und für mich spielt das eigentlich keine Rolle ob ich nur stehe und stehe und mich noch dabei bewegen muss. Muss dabei sagen das ich viele Unterleibsschmerzen auch während der Arbeit habe/bekomme
von
homer
am 23.04.2018, 15:44
Antwort auf:
Arbeitszeit ab der 20 ssw
Stehen und Gehen ist überhaupt nicht zeitlich begrenzt, weil es nicht unter "Steharbeit" fällt.
Wenn du individuell eingeschränkt bist, ist das eine andere Frage - darüber kann der Frauenarzt entscheiden, nicht jedoch der Arbeitgeber.
Mitglied inaktiv - 23.04.2018, 15:54