Frage: Arbeitsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, Ich war 3 Jahre in einer Küche angestellt, als ich schwanger wurde. Dort musste ich schwer heben, war Glätte, Lärm und auch giftigen Stoffen und Dämpfen ausgesetzt. Vom ständigen Stehen, Stress und permanenten Überstunden ganz zu schweigen. Das ganze wirkte sich damals auch auch ziemlich auf meine Gesundheit aus. Nach wochenlanger Rumstreiterei (Schonplatz war nicht drin) mit dem Chef hat das Gewerbeaufsichtamt dem ein Ende gesetzt, sind sogar vorbei gekommen und hat meine Firma über Ihr Unrecht aufgeklärt. Es wurden sogar auf allen anderen Standorten Schulungen diesbezüglich angeordnet. Ich bekam ein Arbeitsverbot. Im Erziehungsurlaub lief der Vertrag der Firma aus und diese Firma wurde durch eine neue Firma ersetzt. Die Mitarbeiter wurden alle zu den vorherigen Bedingungen übernommen. Ich sowieso. In ca. 2 Monaten läuft mein Erziehungsurlaub aus und ich müsste wieder arbeiten gehen. Ich bin aber jetzt wieder im 3. Monat schwanger. Die Situation auf der Abeit hat sich nicht geändert das heißt ein Schonplatz ist immer noch nicht möglich. Kann ich davon ausgehen das ich weiter im Kündigungsschutz bin und wieder ein Arbeitsverbot bekomme? Müsste der Arbeitgeber mir wieder vollen Lohn auszahlen? Ich würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen da ich momentan auch ziemlich verunsichert bin und nicht so recht weiß was auf mich zukommt. Vielen Dank schon mal im voraus. Mit freundlichen Grüßen, Monika Görlitz

Mitglied inaktiv - 06.04.2009, 15:17



Antwort auf: Arbeitsverbot

Hallo, fuer sowas ist doch neben dem Gewerbeaufsichtsamt der FA zustaendig. Reden Sie mit ihm, er soll Ihnen ein neues BV aussprechen. Liebe Gruesse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.04.2009



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