Schöne Grüße! 24.05.2020 Ich habe einen Mini-Jobvertrag als Reinigungskraft unterschrieben. Der Vertrag sollte am 15.06 beginnen! 05.06 Ich hatte eine Untersuchung durch einen Frauenarzt, der die Schwangerschaft bestätigte und mir ein Arbeitsverbot gab. Was ist nun mit dem Vertrag, der am 15. Juni beginnt? Werde ich meinen Vertrag kündigen oder nicht? Bekomme ich ein Gehalt, obwohl ich nicht gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus
von
Mat444455
am 06.06.2020, 13:26
Antwort auf:
Arbeitsverbot vor Vertragsbeginn
Hallo,
ich verstehe jetzt nicht so recht, was für ein Arbeitsverbot er erteilt hat. Meinen Sie ein Beschäftigungsverbot? Dies muss in Ihrer Situation durch den Arbeitgeber nach Prüfung der gefahren Situation ausgestellt werden, nicht vom Arzt. Das bedeutet, dass Sie Ihrem Arbeitgeber von der Schwangerschaftsmitteilung machen müssen und dieser dann entscheidet, ob er Sie umsetzt oder ähnliches.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.06.2020
Antwort auf:
Arbeitsverbot vor Vertragsbeginn
Arbeitsverbot meint etwas anderes.
Als ich seinerzeit eine MA hatte (ebenfalls RK auf 450er) war vertraglich festgehalten, das sie mindestens x Stunden pro Monat arbeitet. Auf Basis dessen hat sie dann im BV eben ihre Lohnfortzahlung bekommen.
Wie ist dein Vertrag abgefasst?
Der andere Punkt: hast du das BV, weil der FA den Job als gefährdend einstuft oder aus gesundheitlichen Gründen?
Für ein BV wegen der Arbeit an sich wäre nämlich der AG zuständig. Der muss nach Bekanntgabe der SSW prüfen, ob er dich einsetzen kann oder dir ggf. eine andere Tätigkeit zuweisen kann. Geht das nicht, stellt dieser ein BV aus.
Als Bspl.: die Arbeitszeiten "meiner" RK waren mit dem MuSchu nicht vereinbar, andere Tätigkeit nicht möglich, daher ein BV vom AG.
Die grundsätzliche Tätigkeit RK ist erst mal nicht gleich per se schwangerschaftsgefährdend.
von
cube
am 06.06.2020, 15:47