Re: Arbeitsplatz Hallo, ist mein Gyn. dazu verpflichtet wenn ich ihn auf ein Beschäftigungverbot zwecks unerträglichen Mobbing anspreche, mir die Bescheinigung auszustellen???? Wenn ich mich an das Gewerbeaufsichtsamt wende, was kann und soll ich denen genau sagen? Noch eine Frage, gezetzlich ist es doch festgelegt das eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von 3 Werktagen beim AG sein muss. Ich habe natürlich am 1.Tag meinen Ausfall telefonisch mittgeteilt. Genauso habe ich es bei den Folgebescheinigungen gemacht. Kann ein AG im Arbeitsvertrag etwas anderes verlangen, z.B. das jene AU am 1. Tag beim AG sein muss???? Ich denke schon das ein RA bald nötig sein wird. Ich bedanke mich schon mal für Ihre Antworten Liebe Grüsse
Mitglied inaktiv - 12.05.2009, 22:49