hallo,
ich befinde mich noch bis juni 2012 in elternzeit mit meinen zwillingen. mein arbeitsvertrag ist wärend der elternzeit ausgelaufen. ich bekomme für die zwillinge erst ab oktober 2012 kitaplätze und kann demnach ab november 2012 wieder arbeiten gehen. bekomme ich für die zeit von juni bis oktober arbeitslosengeld, weil ich ja ab november wieder vermittelbar bin.
habe große angst hartz4 beantragen zu müssen.
vielen dank schon mal für ihre antwort
von
moniko
am 08.03.2012, 22:22
Antwort auf:
arbeitslosengeld nach elternzeit
Hallo,
grundsätzlich steht Ihnen für die Kinder ab dem dritten Geburtstag ein Platz im Kindergarten zu.
Arbeitslosen Geld bekommen Sie nur dann, wenn sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen. Dieses nicht der Fall, wenn sie mit den Kindern zuhause sind.
Der richtige Ansatz hier ist also, durchzusetzen, dass die Kinder am dritten Geburtstag einen Kindergartenplatz haben. Dies insbesondere vor der Hintergrund, dass, wenn die Schulkinder den Kindergarten verlassen, doch die meisten Plätze frei werden.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.03.2012
Antwort auf:
arbeitslosengeld nach elternzeit
Wenn Du nicht arbeiten kannst - was ja scheinbar von Juni bis Oktober der Fall ist, dann bekommst Du auch kein ALG1. Dann bleibt Dir nur überbrückend Harzt IV.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 09.03.2012, 08:18