Also: 2000 habe ich meine erste Tochter bekommen, dann (noch in Erziehungsurlaub) meine zweite Tochter im Juni 2003. Seit dem 01.10.2004 bin ich wieder Vollzeit in meinem "alten" Job. Mir wurde eine neue Stelle versprochen und jetzt bin ich seit 4 Monaten da und nichts ist passiert. Jetzt hatte ich ein Gespräch mit dem Personalchef, Abteilungsleiter und dem Geschäftsführer (+ jemand vom Betriebsrat) und dort wurde mir mitgeteilt, wenn ich weiter so "arbeite" (habe schon über 50 Überstunden) würden die mir fristlos kündigen... Ich bin doch sehr enttäuscht... Bekomme ich überhaupt Arbeitslosengeld wenn die mir kündigen? Es heißt doch immer man muß die letzten drei Jahre mind. für 12 Monate in die Arbeitslosenkasse eingezahlt haben um überhaupt einen Anspruch zu haben. Ich war nie arbeitslos und bin schon seit 12 Jahren in der Firma (selbst in der Elternzeit war ich immer als "Aushilfe" da wenn es mal gebrannt hat). Hätte ich im Falle einer (fristlosen) Kündigung überhautpt Anspruch auf Arbeitslosengeld? Mein Mann ist zur Zeit in Elternzeit.
Mitglied inaktiv - 10.02.2005, 19:00