Frage: arbeitslos

Sehr geehrte Frau Bader Ich Habe mal Eine Frage Und zwar beziehe ich momentan Arbeitslosengeld 1 für Vollzeit,jetzt möchte mich Die Agentur für Arbeit in Eine Maßnahme stecken, allerdings Kann ich diese aus privaten gründen meine Kinder sind 10 Jahre Und 14 Monate alt nicht teilnehmen Und deshalb frage ich nach Was ichmachen kKann. Wäre es möglich das ich mich auf Teilzeit umstellen lasse. Um Eine Antwort wäre ich sehr dankbar Mit freundlichen grüßen

von Melanie083 am 17.02.2014, 13:49



Antwort auf: arbeitslos

Hallo, entweder sie stehen dem Arbeitsmarkt Vollzeit zur Verfügung, dann bekommen Sie Arbeitslosengeld zu 100 %. Oder Sie stehen dem Arbeitsmarkt nur in Teilzeit zur Verfügung, dann bekommen Sie es nur teilweise. Sie beziehen im Moment Arbeitslosengeld 1 für Vollzeit, stehen dem Arbeitsmarkt jedoch nur in Teilzeit zur Verfügung. da können Sie erheblichen Ärger bekommen. Ohne Kenntnis, wie lange die Zahlung jetzt schon zu Unrecht erfolgt, würde ich mich schnellstens an meinen Sachbearbeiter wenden, den Sachverhalt aufklären und sie zu Unrecht bezogene Leistungen zurückzahlen. Natürlich kann man Arbeitslosengeld auf Teilzeit erhalten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.02.2014



Antwort auf: arbeitslos

Das könnte eine der fragen sein, die dir gestellt werden, ansonsten hättest du zu Unrecht Vollzeit Arbeitslosengeld bezogen

von peekaboo am 17.02.2014, 14:37



Antwort auf: arbeitslos

Autsch, dann organisiere lieber schnell eine Betreuung, ansonsten wird man Dir zu Recht Betrug vorwerfen. Du hast bei der Agentur für Arbeit angegeben Vollzeit vermittelbar zu sein obwohl Du es nicht bist.

von Sternenschnuppe am 17.02.2014, 14:43



Antwort auf: arbeitslos

Ja hätte ich es ist jetzt plötzlich eingetreten deshalb brauch ich Ja Rat Wie ich es am besten machen Kann. Danke

von Melanie083 am 17.02.2014, 15:01



Antwort auf: arbeitslos

Doch Die ganze Zeit war ich es Ja auch Und Habe da Ja auch DIe Betreuung gehabt deshalb brauche ich Ja Rat denn das fängt Ja jetzt erst ab März an davor hatte ich die Möglichkeit Und Habe mich Ja auch auf Vollzeit beworben. Habe Ja keinen betrug gemacht sondern muss mich Der kommenden Situation anpassen deshalb frage ich Ja hier nach

von Melanie083 am 17.02.2014, 15:03



Antwort auf: arbeitslos

Dann mach rasch einen Termin mit Deinem Sachbearbeiter und schildere ihm die Situation. Dann wird auf Teilzeit runtergestuft und das ALG dem angepasst. Durch die Bewerbungen kannst Du dann ja nachweisen wie es war. Sorry, aber durch einige die da betrügen landet man gleich in der Schublade. Tut mir leid.

von Sternenschnuppe am 17.02.2014, 15:05



Antwort auf: arbeitslos

Ja sas habe ich vor, also werde ihr Eine Email schicken denn sie hat Ja meine bewerbungen gesehen Und es tritt Ja erst ab 01 März ein Und ich weiss Ja nicht ob es sich wieder ändert Aber lieber sage ich ihr bescheid da bin ich auf Der sicheren Seite denn ich möchte keinen Ärger. Ich verstehe dich da Und ich finde Leute Die betrügen nicht in Ordnung denn bei den Leuten bei denen es eintritt werden Mit in diese Schublade gesteckt Und ich brauch da echt Hilfe

von Melanie083 am 17.02.2014, 15:10



Antwort auf: arbeitslos

Dein Weg ist dann genau der Richtige, Ärger wird es da nicht geben. Es ändert sich bei Dir was und das gibst Du an. Dementsprechend muss man dann eben umplanen.

von Sternenschnuppe am 17.02.2014, 15:25



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Darf ich mal ganz blöd fragen, was Du getan hättest, wenn Du schon einen Job gefunden hättest? Den kann man ja auch nicht so einfach reduzieren. Hättest Du den gekündigt? Wäre das so kurzfristig möglich gewesen?

von Strudelteigteilchen am 17.02.2014, 16:06



Antwort auf: arbeitslos

Klar darfst du Fragen Aber Wenn ich ehrlich bin Habe ich mir da Noch keinen Kopf gemacht Weil ich Ja eigentlich Die Betreuung hatte ich bin Ja froh Noch keinen Job zu haben Also jetzt im augenblick. Deshalb teile ich es Ja dem arbeitsamt Mit das Die Situation sich geändert hat Und das ich Nur halbtags gehen Kann Weil eben da Die Betreuung da Ist Nur bald nicht auf vollzeit. Ich hoffe das es keinen Ärger gibt. Deshalb suchte ich hier rat um Auf Der sicheren Seite zu sein

von Melanie083 am 17.02.2014, 16:16



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zwickt´s mi, aber ich versteh das nicht.

Mitglied inaktiv - 18.02.2014, 10:01



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Was verstehst du nicht

von Melanie083 am 18.02.2014, 11:42



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erst ging es, daß du vz-betreuung hast und jetzt geht es plötzlich nicht mehr, weil es ja jetzt ernst werden würde, woran du vorher nicht gedacht hast.

Mitglied inaktiv - 18.02.2014, 13:24



Antwort auf: arbeitslos

Vor allem könnte das Amt dann auch sagen, dass du die Maßnahme in Teilzeit machen musst. Und dann? Das Amt wird schon sehr genau prüfen, ob du Vollzeit zur Verfügung gestanden hast. Bewerbungen für Jobs in Vollzeit schreiben, kann jeder. Und dann sagt man einfach im Gespräch, ups ich kann doch nur Teilzeit arbeiten. Wenn du die Maßnahme nicht machen kannst, wird man das hälftige bisherige Alg I zurückfordern.

von ALF0709 am 18.02.2014, 13:48



Antwort auf: arbeitslos

Hallo, das ist wirklich ne blöde Situation. Wirklich weiter helfen kann ich Dir nicht, nur Dir auch den Rat geben, dass Du mit dem zuständigen Sachbearbeiter das Gespräch suchst. Ich kann mir auch vorstellen, dass der Verdacht im Raum stehen wird, Du hättest nie Vollzeit arbeiten können, aber wolltest für Vollzeit Arbeitslosengeld. Ich kann mir vorstellen, dass Du die geänderte Betreuungssituation nachweisen musst, z.B. hat der Vater, der ursprünglich die Betreuung übernehmen sollte, ab März geänderte Arbeitszeiten o.ä. War es bei Dir usprünglich so geplant, dass Familie/Freunde auf Dein Kind aufpassen sollten? Ich bin damit schon mehrmals auf die Schnauze gefallen (verzeih meinen Ausdruck). Obwohl ich die Zusage hatte, gabs kurzfristig Änderungen, oder sie hatten keine Lust mehr. Ich mag da jetzt gar nicht mehr drauf vertrauen, auch wenns die Oma ist (vielleicht auch gerade weil es die Oma ist). Viel Erfolg Luvi

von luvi am 19.02.2014, 10:52



Antwort auf: arbeitslos

in Teilzeit zu Verfügung stehen wird. LG Peeka

von peekaboo am 19.02.2014, 13:57



Antwort auf: arbeitslos

....und das fällt ihr genau DANN, wenn die arge eine vz maßnahme ab märz anordnet....

Mitglied inaktiv - 19.02.2014, 17:20



Antwort auf: arbeitslos

Nein vorher ging vollzweit Weil meine schwiegermama zuhause war deshalb gab ich es Ja an Und jetzt geht sie wieder arbeiten Also geht jetzt Nur teilzeit

von Melanie083 am 20.02.2014, 12:29



Antwort auf: arbeitslos

Ist Ja Kein Thema auf Teilzeit ist Ja Die Betreuung gegeben Nur nicht mehr auf vollzeit Und das muss ich denen sagen. Warum sollte ich es nachzahlen war ja die ganze Zeit auf jobsuche mit vollzeit und das sag meine sachbearbeiterin auch nur an 01 März geht es leider nicht mehr Weil meine Schwiegermutter Eine Stelle hat Und sonst gibt es keinen für Die Kinder

von Melanie083 am 20.02.2014, 12:32



Antwort auf: arbeitslos

Die ganze zeit hätte ich Ja Vollzeit gehen können das hatte ich Ja schriftlich leider ändert sich dies zum.ersten März Weil meine Schwiegermutter Eine Stelle gefunden hat deshalb Kann ich ab da Nur Noch teilzeit

von Melanie083 am 20.02.2014, 12:38



Antwort auf: arbeitslos

Das hat nichts Mit Der Maßnahme zu tun denn ich hatte Die Vollzeit Betreuung schriftlich Und das es sich jetzt ändert dafür Kann ich nichts ich hätte Die Maßnahme sehr gerne gemacht. Unterstellen lassen muss ich mir nichts

von Melanie083 am 20.02.2014, 12:39



Antwort auf: arbeitslos

Hi Ja Die von Arbeitsamt fragten mich damals wer auf Die Kinder aufpasst Und da sagte ich meine schwiegermama Und dies wollten sie schriftlich und die ganze zeit ging es ja auch und das ändert sich ja jetzt erst zum märz mich ärgert das auch denn ich werde hier jetzt hingestellt als wäre ich Eine Betrügerin für das,das ich Rat gesucht Habe denn ich kenne mich Mit dem Ar eitslosengeld nicht so aus Und ich Habe es als ich es erfahren Habe gleich meiner sachbearbeiterin mitgeteilt leider Noch keine Antwort Liebe grüße

von Melanie083 am 20.02.2014, 19:58



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