Hallo,
vor kurzem ist meine Elternzeit für meine erste Tochter zu Ende gegangen. Da die Niederlassung, in der ich tätig war geschlossen wurde bin ich nun seit dem 29.3. arbeitslos gemeldet. Nun bin ich wieder in der 7. Woche schwanger und möchte gerne wissen, wann bzw. ob ich das dem Arbeitsamt mitteilen muß. Bekomme ich dann kein Geld mehr? Wie geht es dann weiter? Ich habe doch theoretisch gar keine Chance auf einen Job, wer stellt schon einenSchwangere ein??? Mein Mann arbeitet normal mit geregeltem Einkommen.
Vielen Dank und Grüße
Bora
Mitglied inaktiv - 18.04.2005, 09:45
Antwort auf:
Arbeitslos und wieder schwanger
Hallo,
einen Anspruch haben Sie trotzdem bis zum Ende der SChutzfrist nach der Geburt. Danach nur noch, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.04.2005
Antwort auf:
Arbeitslos und wieder schwanger
HAllo,
also ich habe es nach der 12. SSW dem Arbeitsamt mitgeteilt. Nachteile entstehen dir dadurchkeine, du bekommst weiter normal dein Arbeitslosengeld. Es ist schon wichtig dass die das wissen, weil sie dich ohne das WIssen auch zu Arbeiten verdonnern können die in deinem Zustand ungeeignet sind. Leider kümmert sich seit Bekanntgabe meiner SS keiner auf dem Amt mehr um mich. Vorher hatte ich alle 3-4 WOchen ein Beratungsgespräch seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht einen einzigen mehr. (bin nun 23. SSW)
LG
Mitglied inaktiv - 18.04.2005, 15:24