Hallo zusammen, ich habe ein paar Fragen was mir an Leistungen zusteht wenn ich kurz vor der Entbindung arbeitslos werde.
Zur Zeit bin ich selbständig, daher privat Krankenversichert und im 4.Monat schwanger. Die Selbständigkeit möchte ich vorraussichtlich Ende des Jahres auf Grund von mangelnden Aufträgen aufgeben.
Meine Frage wäre jetzt: Wenn ich mich ab Januar 2019 arbeitslos (und damit ja zwangsläufig arbeitssuchend) melde was bekomme ich dann vom Amt? Arbeitslosengeld? Mein Mutterschutz beginnt am 27.01.2019. Steht mir dann Elterngeld vom Amt zu? Gibt es das überhaupt? Bin ich dann übers Amt Krankenversichert oder gehe ich besser in die Familienversicherung meines Mannes?
VG
Mitglied inaktiv - 30.08.2018, 18:20
Antwort auf:
Arbeitslos kurz vor Entbindung, was steht einem vom Amt zu
Hallo,
Anspruch aufleistungen hat man nur, wenn man vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. EG bekommen Sie, entscheidend ist der Gewinn von 2018.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.09.2018
Antwort auf:
Arbeitslos kurz vor Entbindung, was steht einem vom Amt zu
*Arbeitslos kurz vor Entbindung, was steht einem vom Amt zu*
nichts.
es sei denn, du hast in die freiwillige arbeitslosenversicherung einbezahlt.
elterngeld weiß ich nicht, ich meine aber 300€.
krankenversichern kannst du dich über deinen mann, sofern der gesetzlich versichert ist.
Mitglied inaktiv - 31.08.2018, 12:09
Antwort auf:
Arbeitslos kurz vor Entbindung, was steht einem vom Amt zu
Arbeitslosengeld bekommt man nur, wenn man auch arbeitswillig/fähig ist. Kurz vor der Entbindung wirst du das wohl nicht sein. Da sieht es dann auch mit Geld von der freiwilligen Arbeitslosenversicherung düster aus.
Demzufolge bist du auch nicht übers Amt versichert, sondern musst dich über deinen Mann familienversichern.
Da würde ich mich aber mal bei der Kasse erkundigen, ob die dich so einfach nehmen, wenn du vorher in der PKV warst.
von
cube
am 31.08.2018, 13:43