Hallo! Ich hab gleich zwei Fragen: 1. Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.7.. Da mein Mutterschutz am 29.9. losging, habe ich keine Stelle mehr bekommen. Ich habe mich daher arbeitslos gemeldet (da ich verbeamtet auf Zeit war, aber kein Anspruch auf Arbeitslosengeld) . Nun hat mir das Arbeitsamt eine Bescheinigung geschickt, dass ich bis 29.9 arbeitslos war. Aber eigentlich bin ich ja iommer noch arbeitslos. Ist es für spätere Rentenansprüche wichtig, dass ich nochmal hingehe und sage, dass ich weiter als arbeitslos geführt werden möchte? Außerdem möchte ich nach dem Mutterschutz noch bis mindestens September 02 Elternzeit nehmen -stehe also dem Arbeitsamt dann nicht zur Verfügung. Soweit ich weiss, zählt diese Zeit bei der Rente mit, aber was ist mit der Zeit des Mutterschutzes insbes. den 6 Wochen vor der Geburt? 2. Frage: Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Ist es immer noch so, dass man Kindergeld beantragt und das Finanzamt überprüft beim Einkommensteuerjahresausgleich, was günstiger ist und verrechnet dann? Danke für die Antworten, Antje
Mitglied inaktiv - 10.10.2001, 12:05