Sehr geehrte Frau Bader !!
Ich bin seit dem 15.05.02 leider arbeitslos. Und nun bin ich in der 6. Woche schwanger. Wann muß ich das dem Arbeitsamt mitteilen ?
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
Viele liebe Grüße
Vivian
Mitglied inaktiv - 29.05.2002, 13:18
Antwort auf:
Arbeitsamt ??
Liebe Vivian,
Sie müssen es schom mitteilen, während der SS ändert sich nichts. In den Schutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsgeld von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Danach gelten Sie nur noch als ARbeitslos, wenn Sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2002
Antwort auf:
Arbeitsamt ??
das kann ich zwar nicht genau sagen, aber ich habe es dem amt sofort mitgeteilt und ich war auch schon im 2ten.
Mitglied inaktiv - 29.05.2002, 17:30
Antwort auf:
Arbeitsamt ??
Hallo !
Vielen Dank für Deine Antwort.
Hast Du durch Deine Schwangerschaft irgendwelche Probleme mit dem Amt gehabt ?
Habe da schon irgendwie ein schlechtes Gewissen.
Viele liebe Grüße von
Vivian
Mitglied inaktiv - 30.05.2002, 14:25
Antwort auf:
Arbeitsamt ??
Hallo,
gib deinem alten Betrieb Bescheid, das du schwanger bist, da die Kündigung in die Zeit hineinfällt, wo du schon schwanger warst, müssen sie dich weiter beschäftigen. Das geht aber nicht, falls du von selbst gekündigt hast.
LG Jana
Mitglied inaktiv - 30.05.2002, 19:24
Antwort auf:
Arbeitsamt ??
Hallo Jana !!
Vielen Dank für deine Antwort.
Ich habe selber gekündigt, es war gesundheitlich nicht mehr zu ertragen und so habe ich auf Anraten meiner Ärztin gekündigt.
Das die Schwangerschaft so schnell einsetzt haben wir nicht gedacht. Freuen uns trotzdem, auch wenn der Zeitpunkt durch die Arbeitslosigkeit etwas ungünstig ist.
Viele liebe Grüße von
Vivian
Mitglied inaktiv - 31.05.2002, 10:49
Antwort auf:
Arbeitsamt ??
Das Arbeitsamt muß auf alle Fälle Bescheid wissen. bleib aber arbeitssuchend beim Arbeitsamt registriert, sonst zahlen die kein ALG mehr.
Mitglied inaktiv - 31.05.2002, 15:24