Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet am 07.01.2010 . Ab 08.01.2010 arbeite ich wieder als Teilzeitkraft. Nun bin ich erneut schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 11.04.2010. Ich bekomme monatlich Gehalt ausgezahlt. Wie ist das mit dem Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld? Hab ich dann zu kurz gearbeitet und es entfällt mir oder wie ist das? Ich danke im voraus. Gruss locki77
Mitglied inaktiv - 23.11.2009, 05:37