Hallo Frau Bader, ich gehe Mitte Dezember in Mutterschutz. Ab Ende November werde ich voraussichtlich Krankengeld beziehen (AU wegen Schwangerschaft). Bekomme ich trotzdem den vollen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Aufgrund der Elternzeit meines ersten Kindes habe ich zuvor nur wenige Monate gearbeitet (seit September 2019). Gehalt habe ich also erst seit September wieder bezogen. Vielen Dank und beste Grüße Anna
von Anna_1982_2016 am 11.11.2019, 08:36