guten morgen!!
Ich habe meine arbeitgeber eine fristgesetzt wegen genehmigung arbeiten in elternzeit. das war vor 5 wochen. kein antwort bekommen.
und habe ihm auch geschrieben vor 3 wochen das ich elternzeit verlängere bis jetzt auch keine antwort.
was kann ich jetzt machen? kann nicht da anrufen. hatte schon viel ärger mit ihm.
danke
Mitglied inaktiv - 28.05.2010, 10:56
Antwort auf:
arbeitgeber
Hallo,
IN EZ? Das ist blöd.
Nach schriftlicher Antragstellung sollen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen auf die Verringerung der Arbeitszeit und deren Ausgestaltung einigen. Lehnt der Arbeitgeber den Antrag ab, hat er dies dem Arbeitnehmer innerhalb von vier Wochen schriftlich begründet mitzuteilen. Versäumt der Arbeitgeber es, dem Antrag rechtzeitig oder gar nicht zuzustimmen, gilt nicht automatisch die kürzere Arbeitszeit wie beim TzBfG; vielmehr muss der Arbeitnehmer Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Es gibt eine Anzahl von gerichtlichen Verfahren, jedoch scheut der Arbeitnehmer in der Regel vor der Klage zurück, da er das Arbeitsverhältnis nicht belasten möchte. Die „mutigen“ Arbeitnehmer verlassen sich auf den Sonderkündigungsschutz während der Elternzeit. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt nicht mehr kündigen, von dem an Elternzeit verlangt wurde, frühestens ab acht Wochen vor Beginn und während der Elternzeit.
Ergebnis: Ich denke, da hilft nur anrufen oder noch mal hinschreiben
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.05.2010