Frage: Arbeitgeber

Hallo Frau Bader, bin noch bis 4.11.2010 in Elternzeit. 1. Bin wieder (12.SSW) schwanger, wann muss ich das spätestens dem Arbeitgeber melden?? 2. Wenn ich nicht schwanger wäre, hätte ich am 4.5.10 dem AG mitteilen müssen, dass ich ab 5.11.10 wieder voll arbeiten will oder wie ist da die Frist? 3. Noch eine Frage, möchte meinen Frauenarzt wechseln, kann ich das während der Schwangerschaft jederzeit, bin nicht mehr zufrieden. Kann ich die Kopie bzw. Herausgabe meiner Patientenakte verlangen? Danke für Ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 22:53



Antwort auf: Arbeitgeber

Hallo, 1. Sobald wie möglich,es passiert aber nichts, wenn man es nicht tut 2. Das braucht man nicht mitteilen, das geht automatisch 3. Klar! Sie können Kopien machen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.02.2010



Antwort auf: Arbeitgeber

Alles kann ich dir nicht beantworten, aber ich habe meinen Frauenarzt auch gewechselt als ich wusste, dass ich schwanger bin. Und der meinte dann, wenn sie etwas wissen möchten über mich fordern sie die Akte von mir einfach an. Muss dann natürlich mein Einverständnis geben, aber sonst ist das kein Problem. Lg

Mitglied inaktiv - 05.02.2010, 08:25



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