Hallo Fr.Bader,
ich arbeite im grossen Unternehmen und sehe nie den Arbeitgeber.Wollte nur fragen,ob ich ihm schriftlich erklären soll ,wann die Schuztfristen beginnen,oder brauche ich die Bescheinigung von der FÄ.
Mitglied inaktiv - 12.01.2004, 18:02
Antwort auf:
Arbeitgeber und Mutterschutzfristen
HAllo,
schließe mich da an.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.01.2004
Antwort auf:
Arbeitgeber und Mutterschutzfristen
Ich hasbe bei beiden SSN keine Attest vom Arzt gebraucht, ich habe schriftlich mitgeteilt wann der ET vom FA errechnet wurde und gut wars.
Das Attest kann der AG dann immer noch verlangen und dann darf er es auch bezahlen.
Geh doch erst Mal den kurzen Weg und dann wirst Du schon sehen :-)
Alles Gute!
Désirée
Mitglied inaktiv - 12.01.2004, 21:14