Frage: Arbeitgeber benachrichtigen

Liebe Frau Bader, ich befinde mich im Erziehungsurlaub mit meinem Sohn, der im Moment 19 Monate ist. Im Mai/Juni nächsten Jahres also innerhalb des Erziehungsurlaubes (mein Sohn ist dann 25 Monate)erwarte ich mein 2. Kind. Wann spätestens muß ich meinen Arbeitgeber über die erneute Schawngerschaft unterrichten? Danke Tiena

Mitglied inaktiv - 17.11.2000, 20:06



Antwort auf: Arbeitgeber benachrichtigen

Liebe Tiena, das Gesetz sagt nur "möglichst bald". Schon aus Fairnessgründen (man will ja vielleicht auch mal wiederkommen). Da Sie ja sowieso keine Mutterschutzvorschriften am Arbeitsplatz beachten müssen, ist dieser Aspekt egal. Wenn Sie neuen EU beantragen wollen, muß dies spätestens 4 Wo. vor Beginn passieren. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2000



Antwort auf: Arbeitgeber benachrichtigen

Da das Kind nächstes jahr geboren wird, ist die angegebene Frist so nicht (mehr) richtig: Die Fristen betragen wntweder: - 6 Wochen, wenn man ErzUrl. direkt nach der Geburt, bzw. nach Ende des MuSchu. nimmt, oder - 8 Wochen, wenn man ihn erst später beantragt. Hier nachzulesen (ganz unten im Word-Dokument): http://www.bmfsfj.de/geset/index00.htm HTH Désirée

Mitglied inaktiv - 20.11.2000, 21:44



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