Hallo Frau Bader,
ich habe 2 Jahre Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht. Habe ein Jahr lang Elterngeld bekommen und erhalte nun Betreuungsgeld.
Voraussichtlich werde ich schon vor Ablauf der Elternzeit wieder beginnen zu arbeiten.
Muss ich dies der Elterngeldstelle melden, obwohl ich von dort kein Geld mehr bekomme?
Wie wirkt sich dies auf das Betreuungsgeld aus? Muss man mitteilen, dass die Großeltern das Kind betreuuen (Kind besucht keine Kita, Großeltern verlangen kein Geld für Betreuung), ändert sich dann etwas am Bezug von Betreuungsgeld?
MfG
von
Ara1984
am 07.07.2015, 13:14
Antwort auf:
Arbeiten vor Ende der Elternzeit
Hallo,
EG ist unproblematisch, da muss nichts mitgeteilt werden, gleiches gilt für das Betreuungsgeld
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2015
Antwort auf:
Arbeiten vor Ende der Elternzeit
Elterngeld ist durch, Die Anforderungen ans Betreuungsgeld erfüllt.
Selbst wenn Deine Eltern Angela nehmen würden, beim Betreuungsgeld ist nur wichtig dass es kein geförderter Platz ist in einer öffentlichen Einrichtung.
Selbst Tagesmutter wäre ok, oder private Krippe, alles wo ihr komplett alleine bezahlt ist nicht gefördert.
Musst keinem was sagen.
von
Sternenschnuppe
am 07.07.2015, 13:17
Antwort auf:
Arbeiten vor Ende der Elternzeit
Tagesmütter werden in der Regel nicht privat finanziert sondern laufen auch übers Jugendamt, also entsprechend staatlich gefördert. Das was Du meinst sind eher Nannys, private Kinderfrauen.
Jedenfalls ist das hier der Fall.
Mitglied inaktiv - 07.07.2015, 14:40
Antwort auf:
Arbeiten vor Ende der Elternzeit
Also ohne die Förderung. Nennen sich auch Tagesmütter.
Vielleicht wieder so ein Sprachunterschied regional ?
von
Sternenschnuppe
am 07.07.2015, 15:16